BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Vertretbarkeit, Eigenschaft

Vertretbarkeit (fungibility)

Die Eigenschaft jeder Einheit eines Handelsgutes an der Börse, durch eine andere Einheit ersetzt werden zu können. -An der Devisen-und Effektenbörse wird die Vertretbarkeit (auch HomogenitĂ€t und FungibilitĂ€t genannt) durch die Natur (Devisen) oder Konstruktion (Finanzprodukt) erreicht. An der Produktenbörse geschieht dies durch eine Ă€usserst genaue Festlegung der QualitĂ€t der jeweiligen Ware. -Erst die Vertretbarkeit der an der Börse gehandelten GĂŒter macht ihre gegenstĂ€ndliche Anwesenheit unnötig; das Gut muss weder besichtigt noch geprĂŒft werden. Weil auch die Liefe- rungs-und Zahlungsbedingungen genau festgelegt sind, können an der Börse jetzt lediglich Preis und Menge die Marktvariablen sein. Siehe Warenbescheinigung.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen