BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Veruntreuung (misappropriation)
Wenn nicht anders definiert, die Unterschlagung von Geld, ĂŒber das eine Person aufgrund eines besonderen VertrauensverhĂ€ltnisses eine VerfĂŒgungsmacht hat. Alle FĂ€lle der Veruntreuung bei Versicherungen mĂŒssen in Deutschland seit 1994 der Aufsichtsbehörde gemeldet werden. Im Jahr 2005 wurden Veruntreuungen von 20,6 Mio Euro berichtet, an denen 458 Personen beteiligt waren. Vgl. Statistik 2005 der BaFin (Erstversicherungsunternehmen), S. 17.

