BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Verwarnung, Mittel

Verwarnung (warning)

Mittel der Aufsichtsbehörde in Form einer offen ausgesprochenen RĂŒge im Falle von minderen Ordnungswidrigkeiten bzw. Fehlverhalten. Verwarnt werden immer einzelne Personen; was in der Regel dazu fĂŒhrt, dass diese von den internen Aufsichtsorganen (Verwaltungsrat, Aufsichtsrat) abberufen werden. Die Bundesanstalt fĂŒr Finanzdienstleistungsaufsicht kann auch unmittelbar die Abberufung der gerĂŒgten Personen verlangen. Verwarnt wurden in den letzten Jahren in Deutschland vor allem Vorstandmitglieder bzw. GeschĂ€ftsfĂŒhrer in Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Siehe Abberufungs- VerfĂŒgung, Bussgeld, SonderprĂŒfung, Zwangsgeld. Vgl. die jeweiligen Jahresberichte der BaFin unter der Rubrik des jeweiligen Bankentyps und der Finanzdienstleister.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen