BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Viehgeld, FrĂƒÆ’Ă‚ÂŒher

Viehgeld (livestock due)

FrĂŒher eine Abgabe, bemessen nach der Anzahl der Nutztiere, auch Klauensteuer genannt. Ausgenommen vom Viehgeld waren in der Regel Zugtiere (Lastvieh), das oftmals eigens besteuert wurde. Siehe Pferdegeld, Quickgeld, Zugtiergeld.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen