BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Vorhersagen, USA

Vorhersagen (forward-looking statements)

In den USA mĂŒssen börsennotierte Unternehmen auf Risiken und Unsicherheiten hinweisen, wenn sie in der Öffentlichkeit ĂŒber die zukĂŒnftige GeschĂ€ftsentwicklung berichten. Diese Vorschrift gilt auch fĂŒr Gesellschaften, die ihren Sitz in einem anderen Staat haben, deren Aktien jedoch an US-amerikanischen Börsen gehandelt werden. Im besonderen verlangt die Aufsichtsbehörde dies bei allen SĂ€tzen, die "believes", "anticipates", "expects", "intends" oder Ă€hnliche Wörter bzw. deren Verneinung in der Satzaussage enthalten. -In den Verlautbarungen (vor allem: AktionĂ€rsbriefen) und GeschĂ€ftsberichten deutscher Sprache schreibt die amerikanische Aufsichtsbehörde fĂŒr jede an US-Börsen notierte Gesellschaften vor, dass alle Aussagen in Bezug auf den GeschĂ€ftsverlauf, welche "glaubt", "erwartet", "kann", "wird", "wird weiterhin", "sollte", "wĂŒrde sein", "versucht", "rechnet mit" und Ă€hnliche AusdrĂŒcke samt deren Verneinungen enthalten, mit einem ausfĂŒhrlichen und sprachlich eindeutigen Hinweis auf entsprechende Risiken und Unsicherheiten zu begleiten sind. Siehe Ad-hoc-Mitteilung, Angaben, verschleierte, Aussagen, zukunftsbezogene, Darstellung, glaubwĂŒrdige, EntscheidungsnĂŒtzlichkeit, Informations-Überladung, Klartext, Management Commentary, PublizitĂ€t, situationsbezogene, Sarbanes-Oxley-Act, Substance-over-Form-Grundsatz, Verlust-Tarnung, VerstĂ€ndlichkeit, ZuverlĂ€ssigkeit, Zweckdienlichkeit.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen