BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Vorsichtsprinzip, FĂƒÆ’Ă‚ÂŒr

Vorsichtsprinzip (caution principle; principle of conservatism)

FĂŒr die Rechnungslegung nach HGB grundlegender Richtsatz, in § 252 HGB ausgedrĂŒckt. Dieser verlangt im besonderen auch, dass alle Risiken zu berĂŒcksichtigen sind. Gewinne dĂŒrfen dann nur angerechnet werden, wenn die Gutschrift durch eine entsprechende Zahlung erfolgt ist. Nach GAAP schwĂ€cher ausgedrĂŒckt: bei zwei als gleich wahrscheinlich erwarteten GeldzuflĂŒssen soll der ungĂŒnstigere gewĂ€hlt werden. Siehe Bewertung, Carrying Amount, Fair Value, Marktwert, Option, Verkehrswert, Wertminderungsaufwand.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen