BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

VorstandsbezĂƒÆ’Ă‚ÂŒge, CEOs

VorstandsbezĂŒge (chief executive officer's [CEOs] compensation)

Die Forderung an die Aufsichtsbehörden, BezĂŒge der BankvorstĂ€nde auf ihre Angemessenheit hin zu prĂŒfen, wurde bis anhin von diesen abgelehnt, weil dafĂŒr die durch Gesetz vorgeschriebenen Kontrollorgane einer Bank (Aufsichtsrat, Verwaltungsrat) zustĂ€ndig sind, und diese die Verantwortung hierfĂŒr tragen. Siehe Aktien-Optionen, Hands-on-Prinzip, Hurdle-Rate.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen