Verbraucherbeschwerden (consumer complaints)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Beschwerden über Misstände im Finanzbereich können der Beschwerdestelle der Aufsichtsbehörde von jedermann gemeldet werden. Vgl. für Deutschland den jeweiligen Jahresbericht der BaFin (Kapitel "Verbraucherbeschwerden"; dort auch Aufgliederung der Beschwerden nach einzelnen Sachverhalten).
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