Vergleichbarkeit (comparability)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Grundsatz im Rechnungswesen und im Aufsichtsrecht, wonach die gleichen Sachverhalte von allen Unternehmen gleichermassen behandelt werden müssen, um Vorgänge bei verschiedenen Unternehmen gegenüberzustellen und beurteilen zu können. Siehe Mark-to-Model-Ansatz.
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