Vergleichbarkeit, Grundsatz

Vergleichbarkeit (comparability)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Grundsatz im Rechnungswesen und im Aufsichtsrecht, wonach die gleichen Sachverhalte von allen Unternehmen gleichermassen behandelt werden müssen, um Vorgänge bei verschiedenen Unternehmen gegenüberzustellen und beurteilen zu können

Grundsatz im Rechnungswesen und im Aufsichtsrecht, wonach die gleichen Sachverhalte von allen Unternehmen gleichermassen behandelt werden müssen, um Vorgänge bei verschiedenen Unternehmen gegenüberzustellen und beurteilen zu können. Siehe Mark-to-Model-Ansatz.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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