Verlustmeldung (loss notification)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Bei einem Verlust ab 25 Prozent des haftenden Eigenkapitals muss eine Bank dies in Deutschland der Aufsichtsbehörde unverzüglich mitteilen; siehe § 24, Abs. 1, . 5 KWG.
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