Vermögensanlage-Angebot, Deutschland

Vermögensanlage-Angebot (investment offer)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

In Deutschland dürfen Vermögensanlagen erst dann öffentlich angeboten werden, wenn die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht dies gestattet hat

In Deutschland dürfen Vermögensanlagen erst dann öffentlich angeboten werden, wenn die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht dies gestattet hat. Ab Juli 2005 ist zuvor ein Verkaufsprospekt einzureichen, das den Anforderungen der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung genügt. Siehe Fonds, Kapitalanlagegesellschaft, Prospektpflicht. Vgl. Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 138 f. (Einführung der Prospektpflicht), S. 143 f. (Prüfung durch die BaFin; Auslegungsschreiben) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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