Vorstandsbezüge (chief executive officer's [CEOs] compensation)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Die Forderung an die Aufsichtsbehörden, Bezüge der Bankvorstände auf ihre Angemessenheit hin zu prüfen, wurde bis anhin von diesen abgelehnt, weil dafür die durch Gesetz vorgeschriebenen Kontrollorgane einer Bank (Aufsichtsrat, Verwaltungsrat) zuständig sind, und diese die Verantwortung hierfür tragen. Siehe Aktien-Optionen, Hands-on-Prinzip, Hurdle-Rate.
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