BĂ–RSENLEXIKON ARTIKEL

Wittum, Widum

Wittum auch Widum (dower)

Alte Bezeichnung fĂĽr die gesetzlich zustehende Rente einer Witwe aus dem hinterlassenen Grundbesitz ihrer Mannes.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen