BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Wertpapiere, qualifizierte (qualified securities)
Begriff des deutschen Rechtes und in § 20 KWG aufgezĂ€hlt, nĂ€mlich Schuldverschreibungen, die unbedingt rĂŒckzahlbar und im Falle der Insolvenz oder Liquidation des Emittenten nicht nachrangig zu bedienen sind, fĂŒr die an einer Börse tĂ€glich ein Börsenpreis festegestellt wird sowie Aktien, die in einen gĂ€ngigen Aktienindex einbezogen sind.

