BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

WertpapierhĂƒÆ’Ă‚Â€ndler, Definition

WertpapierhÀndler (dealer in securities)

In der Definition der Aufsichtsbehörden jede juristische Person, die im Rahmen ihrer ĂŒblichen beruflichen oder geschĂ€ftlichen TĂ€tigkeit gewerbsmĂ€ssig eine oder mehrere Wertpapierdienstleistungen fĂŒr Dritte erbringt und/oder eine oder mehrere AnlagetĂ€tigkeiten ausĂŒbt.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen