BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

WĂƒÆ’Ă‚Â€hrung, Zahlungsmittel

WĂ€hrung (currency)

Das jeweilige gesetzliche Zahlungsmittel eines Landes (CHF) oder eines Wirtschaftsraums (EUR); also die Bezeichnung, der offizielle Name des dort im rechtlichen Sinne durch BegĂŒltigung eingefĂŒhrten Geldes. Die Geldverfassung eines Landes (Schweiz) oder eines gemeinsamen Wirtschaftsraums (EU), wie sie durch Gesetz verankert ist und durch die Geldpolitik der zustĂ€ndigen Zentralbank gesichert wird (monetary system). Das in einem Gebiet tatsĂ€chlich genutzte, obgleich gesetzlich nicht eingefĂŒhrte Zwischentauschmittel, wie etwa die Zigarette zwischen 1945 und 1948 in Deutschland. Manchmal auch: der Bezeichnung der landsĂŒblichen Art (Materie, Stoff, Substanz) des Geldes, also ob MĂŒnzen nur Zahlungsmittel sind, ob reines Papiergeld vorherrscht oder beide Arten anzutreffen sind. Siehe Annahmezwang, BerichtswĂ€hrung, Currency-Theorie, Bargeld, DoppelwĂ€hrung, Geldrefusion, Geldschleier, NebenwĂ€hrung, Papiergeld, reines, WĂ€hrungsraum, Warengeld, Zahlungsmittel, ZigarettenwĂ€hrung.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen