BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Wandergewerbegeld, Ertrag

Wandergewerbegeld (itinerant trade tax)

Eine frĂŒher vom Ertrag aus dem Gewerbetrieb im Umherziehen (in der Regel zusĂ€tzlich zur Gewerbesteuer) zu entrichtende Abgabe. Ihr Zweck war, den Hausierhandel zum Schutze ansĂ€ssiger (Handels)Betriebe einzuschrĂ€nken.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen