BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Warenbescheinigung (stock certificate)
An Warenbörsen mĂŒssen die zur LieferungserfĂŒllung aus einem Futures-GeschĂ€ft notwendigen Produkte auch verfĂŒgbar sein. Der BörsengeschĂ€ftsfĂŒhrung beauftragt daher Fachleute mit der Begutachtung, die daraufhin ein entsprechendes Zeugnis (Zertifikat) ausstellen. Die Waren werden in LagerhĂ€usern aufbewahrt, die von der Börse anerkannt sind und kontrolliert werden. Siehe Lokomarkt, Vertretbarkeit, Warrant.

