BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Warenbörse (commodity exchange)
In Deutschland eine Börse, an der Waren, Edelmetalle oder auf Waren bzw. Edelmetalle bezogene Derivate gehandelt werden; hÀufig auch Produktenbörse (produce [so!] exchange) genannt. -§ 1, Abs. 3 BörsG definiert (logisch und sprachlich schlecht!): "Warenbörsen im Sinne dieses Gesetzes sind Börsen, an denen Waren und TermingeschÀfte in Bezug auf Waren gehandelt werden. An Warenbörsen können auch TermingeschÀfte in Bezug auf Waren sowie Zertifikate und TermingeschÀfte, die sich auf Emissionsberechtigungen beziehen, gehandelt werden." Siehe Börse, Commodity Fund, Rohstoff-Terminvertrag, Sentiment, Vertretbarkeit, Wertpapierbörse.

