BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Warrant (so auch oft im Deutschen gesagt; sonst Optionsschein)
Im Zusammenhang mit der Warenbörse ein Lagerpfandschein im Sinne einer Warenbescheinigung. Auf dem Finanzmarkt Urkunde im Gewinnanteilschein-Bogen einer Optionsanleihe, welche innert einer festgelegten Frist das Recht zum Bezug von Aktien zu einem bestimmten Kurs gibt. -Die Urkunde (der Schein) kann entsprechend den Emissionsbestimmungen ab einem bestimmten Zeitpunkt vom Gewinnanteilschein-Bogen abgetrennt und selbstĂ€ndig gehandelt werden. Wird er innert der festgesetzten Frist nicht fĂŒr den Kauf der Aktien benutzt, dann verfĂ€llt er. -Warrants können jedoch auch mit dem dazugehörigen Wertpapier so eng verbunden sein, dass keines der beiden Papiere ohne das andere handelbar ist. Die meisten aber sind einzeln verkĂ€uflich und haben dann auch eigene Kurse. Der Abstand zwischen Warrant-Kurs und Kurs der bezĂŒglichen Aktie kann nicht grösser sein als die Kosten, die bei AusĂŒbung der Warrant-Rechte anfallen. Sonst nĂ€mlich wĂŒrden Arbitrage- Operationen durch den Kauf des Warrants, dem AusnĂŒtzen der Option zum Kauf der Aktie und durch den Verkauf der Aktie zum höheren Kurs einsetzen. Siehe Optionsanleihe, Vertretbarkeit, Zeitwert.

