BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Wertpapier(e) in der Schweiz meistens Wertschrift(en) (securities, value papers; die Singularform fehlt im Englischen)
Eine Verpflichtung des Ausgebers eines Papiers gegenĂŒber dem Inhaber: eine Schuldurkunde, mit der ein Recht derart verknĂŒpft ist, dass es ohne Urkunde weder geltend gemacht noch auf andere ĂŒbertragen werden kann; oft auch Wertschrift, Papier, Valor, Titel genannt. Nach § 2 WpHG zĂ€hlen zu Wertpapieren (auch dann wenn fĂŒr sie keine Urkunde ausgestellt wurde): Aktien, Aktien-Zertifikate, Schuldverschreibungen, Genusscheine, Optionsscheine und Anteilscheine an einer Kapitalanlagegesellschaft. -Siehe davon abweichend die Begriffsbestimmung in § 1, Abs. 11 KWG (das Merkmal der Urkunde ist nicht notwendiges Kennzeichen der Definition); dort auch AufzĂ€hlung. -Logisch fehlerhaft (Diallele: der Begriff "Wertpapier" wird durch "Wertpapier" erklĂ€rt!) auch Definition und AufzĂ€hlung in Artikel 1 im Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie ĂŒber MĂ€rkte fĂŒr Finanzinstrumente und der DurchfĂŒhrungsrichtlinie der Kommission (Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz) vom 16. Juli 2007. Siehe Aktie, Aktienanleihe, Effekten, Finanzinstrument, Wertschriften. Vgl. den Anhang "Statistik des Euro- WĂ€hrungsbiets," Rubrik "FinanzmĂ€rkte" im jeweiligen Monatsbericht der EZB, dort Bestands- und VerĂ€nderungsangaben, nach verschiedenen Gesichtspunkten unterteilt.

