BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Wertpapierzuteilungs-Information (securities apportionment information)
In Deutschland aufsichtsrechtliche Pflicht, bei Zeichnung und anteilsmĂ€ssiger Zuweisung von Wertpapieren die Privatkunden ĂŒber das Zuteilungsverfahren allgemein und ĂŒber die Zuteilung bei allfĂ€lliger Ăberzeichnung im besonderen zu informieren. -Die nĂ€heren UmstĂ€nde dieser Pflicht regelt durch entsprechende Richtlinien die Bundesanstalt fĂŒr Finanzdienstleistungsaufsicht, welche auch die Einhaltung der Vorschriften ĂŒberwacht. Siehe Mehrzuteilungs- Option, NochgeschĂ€ft, Repartierung, Ăberzeichnung, Zeichnungsfrist.

