BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Wirtschafts-und Finanzausschuss, WFA (Economic and Financial Committee, EFC)
Organ der EU mit der in Artikel 114 EGV (Nizza-Vertrag) festgelegten Hauptaufgabe, die Wirtschafts-und Finanzlage der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft zu beobachten und dem Rat und der Kommission regelmĂ€ssig darĂŒber Bericht zu erstatten, insbesondere ĂŒber die finanziellen Beziehungen zu DrittlĂ€ndern und zu internationalen Einrichtungen sowie an der Vorbereitung der Arbeiten des Rates mitzuwirken, vor allem den Empfehlungen im Rahmen der multilateralen Ăberwachung (Art. 99 EGV) und den Entscheidungen des Verfahrens bei einem ĂŒbermĂ€ssigen Defizit (Art. 101 EGV); weitere Aufgaben sind im Vertragstext aufgefĂŒhrt. Vgl. Monatsbericht der EZB vom Februar 2007, S. 81 ff. (hier vor allem die Arbeiten des WFA in Bezug auf die Sicherung der FinanzstabilitĂ€t).

