BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Wucher, Aneignung

Wucher (usury, gombeen)

Allgemein die Aneignung fremden Eigentums im Tauschund Darlehnsverkehrs. Die VerfĂ€lschung eines Marktpreises durch den Druck von Macht, in der alten Literatur auch Merkantzei genannt. Beim Darlehn die Vereinbarung eines ĂŒber dem Marktzins liegenden Zinses, wobei der verlangte Zinssatz weit ĂŒber dem liegt, was der Kreditnehmer aus dem geliehenen Geld bei gewöhnlichen UmstĂ€nden an Gewinn erwirtschaften kann; in der Regel wird dabei die wirtschaftliche AbhĂ€ngigkeit des Vertragspartners ausgenutzt. Bestimmte Methoden, um ein Darlehn zu besichern, wie vor allem das Kinderpfand und das Leichenpfand. Siehe Einzug, Finanzgeier, Geldeintreibung, Kinderpfand, Kredithai, Leichenpfand, Mikro-Finanzierung, Übersatz, Unfruchtbarkeits- Theorie, Verzinsung, Zahlhaus, Zins(satz), Zinsverbot.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen