Waisengeld auch Waisenrente (orphan pecunary aid)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Heute Zahlung zur Sicherung des Lebensunterhalts von unmündigen Kindern gemäss der jeweiligen staatlichen Sozialgesetzgebung bzw. aufgrund privater Versicherungsverträge (Lebensversicherung). Früher (geldliche) Unterhaltsleistung an Kinder, deren Eltern verstorben und nicht von nahen Angehörigen (Grosseltern, nahe Verwandte) versorgt werden konnten. Die Beträge wurden ehedem meistens von der Kirchengemeinde, von der Ortsgemeinde oder (soweit es sich um Elternlose aus einer Handwerkerfamilie handelte) auch von einer Zunft oder Innung aufgebracht. Siehe Innungsgeld, Lehrgeld, Witwengeld, Zunftgeld.
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