BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Zwangsumtausch (compulsory exchange)
Beim Betreten eines Landes bzw. eines WÀhrungsraums muss ein vorgeschriebener Betrag des eigenen (weltweit geachteten, kaufkrÀftigen und in jede WÀhrung frei konvertierbaren) Geldes in (nicht-konvertierbare, praktisch wertlose) Zahlungsmittel des Gastlandes eingetauscht werden. So hatten Besucher der Ostblock-Staaten je Aufenthaltstag und Person zwangsweise in der Regel DM 25 umzutauschen, selbst wenn sie das Geld gar nicht benötigten. Auf diese Weise kamen die Staaten praktisch ohne Gegenleistung zu Deviseneinnahmen.

