BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
ZahlungsunfÀhigkeit, auch IlliquiditÀt (illiquidity)
Nach § 17, Abs. 2 Insolvenzordnung (InsO) ist ein Schuldner ist zahlungsunfĂ€hig, wenn er nicht in der Lage ist, die fĂ€lligen Zahlungsverpflichtungen zu erfĂŒllen. ZahlungsunfĂ€higkeit ist in der Regel anzunehmen, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat. -Der Zustand der IlliquiditĂ€t muss auf Dauer angelegt sein. Eine aktuell eingetretene IlliquiditĂ€t stellt dann keine ZahlungsunfĂ€higkeit dar, wenn in einem absehbaren Zeitraum die LiquiditĂ€tskrise ĂŒberwunden werden kann. Man spricht dann von Zahlungsstockung (backlog of payments) und nicht von ZahlungsunfĂ€higkeit. Siehe Insolvenz, Rekonstruktion, Sanierung, Vulture Fund.
