BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Zahlhaus, Dokumenten

Zahlhaus (pawnshop, hockshop)

In Ă€lteren Dokumenten die Benennung fĂŒr ein Pfandhaus (Pfandleihe, Leihanstalt). -Daneben findet sich auch hĂ€ufig die Bezeichnung Versatzamt (pawn office), weil vielfach öffentliche Stellen das PfandleihgeschĂ€ft in die Hand nahmen, um Wucher durch gewerbliche Pfandleiher vorzubeugen bzw. diesen abzustellen. Siehe Faustpfand, Pfandleiher.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen