BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Zahlung (payment)
Allgemein die Ăbereignung von Geld oder ausnahmsweise (besonders in frĂŒheren Zeiten sowie in Notzeiten heutigs) eines im gesellschaftlichen Tauschverkehr allgemein anerkannten und gebrĂ€uchlichen Handelsgutes (Salz; Zigaretten) zur ErfĂŒllung einer Forderung. Der EmpfĂ€nger des Geldes oder Tauschguts findet sich dabei durch die Ăbereignung voll befriedigt und macht gegenĂŒber dem Zahlenden keine weiteren AnsprĂŒche geltend. Siehe Bullet Payment, Forderung, Geldzeichen, Glattstellung, Ăberweisung, Warengeld, Zahlbarstellung, Zahlungshalber, ZigarettenwĂ€hrung.

