BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Zahlungsmittel, Gegenstand

Zahlungsmittel (means of payment)

Allgemein jeder Gegenstand (wie Muschel, Kakaobohne, Fell, MetallstĂŒck, Gutschein), der in einer Gesellschaft im Tauschverkehr als Zwischentauschgut angenommen wird. Das in einem Gebiet (Staat, Wirtschaftsraum) durch Gesetz eingefĂŒhrte und durch die Zentralbank gesicherte Geld; die WĂ€hrung. Statistischer Oberbegriff, der nach bei der Deutschen Bundesbank umschliesst Bargeld (Noten und MĂŒnzen) Sichteinlagen in heimischer WĂ€hrung, Sichteinlagen in FremdwĂ€hrung und Aufladungswert in E-Geld-Systemen. Nach IAS (7.6) das in einem Unternehmen vorhandene Bargeld und die Sichteinlagen. Siehe Actus-purus- Grundsatz, Annahmezwang, Bargeld, BegĂŒltigung, Geldbasis, Geldmenge, Geldzeichen, GoldwĂ€hrung, Handschein, KurantmĂŒnze, Papiergeld, reines, ParallelwĂ€hrung, UngĂŒter, WĂ€hrung, Warengeld, Zahlung, ZahlungsmittelĂ€quivalente, ZigarettenwĂ€hrung. Vgl. den Anhang "Statistik des Euro-WĂ€hrungsgebiets", Rubrik "MonetĂ€re Entwicklungen, Banken und Investmentfonds" im jeweiligen Monatsbericht der EZB.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen