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Zentralbank, WĂƒÆ’Ă‚Â€hrungsgebiet

Zentralbank (central bank)

In einem WĂ€hrungsgebiet gesetzlich errichtete Institution . mit dem alleinigen Recht zur Ausgabe von Banknoten (Zahlungsmittelversorgung; in der Regel entfallen um die 60 Prozent der Gesamtkosten einer Zentralbank auf dieses GeschĂ€ftsfeld), . die gleichzeitig auch TrĂ€ger der Geldpolitik des entsprechenden Gebietes ist (Zahlungsmittelregulierung; diese Aufgaben verursachen bei der EZB etwa 10 Prozent der Kosten) und die in der Regel auch wissenschaftliche Beratung fĂŒr Öffentlichkeit allgemein und fĂŒr die TrĂ€ger der Wirtschaftspolitik im besonderen leistet; hier hat die Zentralbank den Banken und ihren VerbĂ€nden die geschĂ€ftspolitische ObjektivitĂ€t voraus, den Ministerien die politische NeutralitĂ€t und den wissenschaftlichen Instituten die MarktnĂ€he. -Die Zentralbank steht somit im Mittelpunkt (im Zentrum) des monetĂ€ren Ablaufgeschehens in einer modernen Tauschwirtschaft. Sie ist folglich ihr weitest reichendes Funktionsglied; denn die Ordnung des gesellschaftlichen (nicht nur des wirtschaftlichen!) Lebens gesamthaft beruht auf der Bewahrung der Masstabeigenschaft des Geldes und auf dem Funktionieren des Zahlungssystems. Siehe Aktivismus, zentralbankpolitischer, Banking-Theorie, Geld, privates, Geldeigentumsrecht, Geldheimat, Geldpolitik, Geldpolitik, vorausschauende, Geldvertrauen, Inflation, Institution, Nominalwertprinzip, Signalwirkung, WĂ€hrungsbank, Zahlungssystem, Zentralbankgeld, ZinsglĂ€ttung.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen