BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Zertifizierung, Deutschland

Zertifizierung (certification)

In Deutschland in Zusammenhang mit Altersvorsorge- VertrĂ€gen die Pflicht entsprechender Anbieter, sich gemĂ€ss dem AltersvorsorgevertrĂ€ge- Zertifizierungsgesetz von der Bundesanstalt fĂŒr Finanzdienstleistungen eine besondere Erlaubnis fĂŒr diesen GeschĂ€ftszweig einzuholen. Siehe Altersvermögensgesetz, AltersvorsorgevertrĂ€ge, Nominalwertgarantie, Pensionsfonds, Pensionsfonds-Richtlinie. Vgl. Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 78 f. (mit Tabelle) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin. Zession (assignment, cession) Die Übertragung eines Anspruchs von dem bisherigen GlĂ€ubiger auf einen Dritten; also die Abtretung einer Forderung. GrundsĂ€tzlich sind alle Forderungen abtretbar; es sei denn, dies wurde vertraglich ausgeschlossen. Siehe Einzug, Geldeintreibung, Hard Claim, InkassogeschĂ€ft, Verbriefung, Verbriefungsstruktur.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen