BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Zielgesellschaft (takeover candidate)
In der deutschen Rechtssprache ein börsennotiertes Unternehmen, das von einem anderen Unternehmen, Bieter genannt, ĂŒbernommen werden soll. Das Wertpapiererwerbs-und Ăbernahmegesetz (WpĂG) aus dem Jahre 2002 schreibt hierbei eine Reihe von Sicherheitsmassregeln gegen dabei auftretende Risiken (wie: Zerschlagung der Zielgesellschaft durch den Bieter, Sitzverlegung ins ferne Ausland, Entlassung der Mitarbeiter) vor. Siehe Aktientausch-Ăbernahme, AnerkennungsprĂ€mie, Bieter, Douceur, Draufgeld, Erwerbsangebot, Leveraged Buy-out, Pflichtangebot, Raider, Schmiergeld, Squeeze-out, Synergiepotentiale, Transaktionsbonus, Ăbernahme- Angebot. Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 187 (mögliche Insiderdelikte), S. 188 (Ăbersicht zu den Preiswirkungen bei Ăbernahmen), Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 172 (die Zielgesellschaft tritt selbst als Bieterin auf und erwirbt eigene Aktien) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin., Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom April 2007, S. 16 (Darstellung einer Ăbernahme durch einen Finanzinvestor).
