BĂ–RSENLEXIKON ARTIKEL
Zinsberechnung (interest computation)
Banken sind verpflichtet, deutliche Angaben darĂĽber zu machen, zu welchem Zinssatz Guthaben verzinst und Darlehn vergeben werden. Dies gilt auch fĂĽr Spareinlagen. Vgl. Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 194 (Beschwerden).
