BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Zinseszinsen (compound interest)
BetrĂ€ge, die man fĂŒr fĂ€llige, aber nicht ausbezahlte Zinsen berechnet. Sie werden dem Kapital zugebucht und mit diesem (nach einer ausgewĂ€hlten Berechnungsform) verzinst. Siehe Accrual-Prinzip, Abzinsung, Zillmerung.

