BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Zinskontrolle, BehĂƒÆ’Ă‚Â¶rde

Zinskontrolle (management of interest rates)

Eine staatliche Behörde setzt den Zinssatz allgemein oder auf bestimmten TeilmĂ€rkten fest mit dem Ziel, dass Leihkapital vorab den erwĂŒnschten Zwecken (etwa: Aufbau einer RĂŒstungsindustrie; Bau von Militairanlagen oder Prachtbauten) zugefĂŒhrt wird. Siehe Zinssubvention.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen