BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Zinsschranke (interest barrier; upper-bound deduction of interest)
Behördlich festgeschriebene Zinsobergrenze (ceiling rate), in der Vergangenheit oft in Zusammenhang mit Höchstpreisverordnungen (ceiling price regulations) in Zeiten der Inflation erlassen. Begriff aus dem Steuerrecht bzw. den IFRS. Danach darf grob ausgedrĂŒckt ein Konzernbetrieb grundsĂ€tzlich nur soviel an Zinsen verrechnen, wie er selbst an Kosten fĂŒr Fremdkapital aufwenden musste. Die Konzernmutter darf also nicht im Konzern bezahlte Zinsen nach irgend einem SchlĂŒssel auf die zum Konzern gehörenden Unternehmen (gar weltweit) umlegen. Im einzelnen sind in diesem Zusammenhang viele definitorische und steuerrechtliche UmstĂ€nde zu beachten, die in der bezĂŒglichen Literatur breit erörtert werden. Siehe Konzernbank.

