BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Zinssplitting (interest splitting)
In der Lebensversicherung angewandtes, von den Aufsichtsbehörden gerĂŒgtes Verfahren, bei dem VertrĂ€ge mit niedrigerem Rechnungszins eine gesamthaft höhere Totalverzinsung erhalten als VertrĂ€ge mit hohem Rechnungszins. Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 77.

