Zulassung, Aufsichtsrechtlich Zulassung (admission) Aufsichtsrechtlich definiert als ein Hoheitsakt gleich welcher Form, welcher die Befugnis verleiht, die TĂ€tigkeit eines Finanzdienstleisters auszuĂŒben. Siehe Erlaubnis, Zulassungspflicht.© UniversitĂ€tsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitĂ€t Siegen