BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Zulassung, Aufsichtsrechtlich

Zulassung (admission)

Aufsichtsrechtlich definiert als ein Hoheitsakt gleich welcher Form, welcher die Befugnis verleiht, die TĂ€tigkeit eines Finanzdienstleisters auszuĂŒben. Siehe Erlaubnis, Zulassungspflicht.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen