BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Zulassungsstelle (admissions board)
In Deutschland Gremium an der örtlichen Börse, das ĂŒber die Erlaubnis entscheidet, Effekten in die amtliche Notierung einzubeziehen (Kotierung). Dazu ĂŒberwacht sie die Einhaltung der Pflichten, die sich bei der Zulassung fĂŒr den Emittenten und fĂŒr die emissionsbegleitende Bank ergeben. Siehe Begebung, EmissionsgeschĂ€ft, Wertpapier-Verkaufsprospekt.

