BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
ZuverlÀssigkeit (realiability)
Grundsatz der Kommunikation eines Unternehmens mit der Ăffentlichkeit und bei der Rechnungslegung im besonderen. Eine Angabe ist zuverlĂ€ssig (vertrauenswĂŒrdig), wenn sie nachprĂŒfbar (verifable) sowie frei von GutdĂŒnken (Belieben) und wesentlichen Fehlern (faithful representation) ist. Die Informationen sollen unabhĂ€ngig von allfĂ€lligen Zielen des Unternehmens (neutral) gegeben werden. Siehe Darstellung, glaubwĂŒrdige, EntscheidungsnĂŒtzlichkeit, Informations-Ăberladung, Klartext, Stetigkeit, VerstĂ€ndlichkeit, Wesentlichkeit, Zweckdienlichkeit.

