BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Zwangsanleihe (forced loan)
Vom Staat (in Notzeiten) begebene Papiere, die den BĂŒrgern (wie etwa im Juli 1922 in Deutschland) nach einem bestimmten SchlĂŒssel zur Zeichnung zugeteilt werden. Im Grunde handelt es sich dabei um eine Vermögensabgabe, zumal dann, wenn die Ablösung (RĂŒckzahlung; redemption) der Anleihe (wie 1923 in Deutschland) gesetzlich eingestellt wird. Siehe Kriegsanleihe.

