BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Zwecksparunternehmen (target saving bank)
Die Annahme von GeldbetrĂ€gen, wenn der ĂŒberwiegende Teil der Einleger einen Rechtsanspruch darauf hat, dass ihnen aus diesen Einzahlungen auch Darlehn gewĂ€hrt oder GegenstĂ€nde auf Kredit verschafft werden. In Deutschland sind solche Institute aufsichtsrechtlich verboten, mit alleiniger Ausnahme der Bausparkassen.

