BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

ZweigstellenĂƒÆ’Ă‚Â€nderung, Finanzinstitut

ZweigstellenÀnderung (change of branches)

Ein Finanzinstitut im Deutschland muss die Errichtung, Verlegung oder Schliessung einer Zweigstelle der Aufsichtsbehörde anzeigen; siehe § 24, Abs. 1a, . 3 KWG. Siehe Auslagerung.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen