QuarantĂƒÆ’Ă‚Â€negeld, Zahlungen

QuarantÀnegeld (quarantine dues)

15.04.2008 - 00:20:39 | ad-hoc-news.de

Zahlungen die fĂ€llig werden, wenn ein Schiff aus seuchenhygienischen GrĂŒnden auf behördliche Anordnung einen Hafen nicht anlaufen darf und auf See ankern muss; siehe § 621 HGB.

Zahlungen die fĂ€llig werden, wenn ein Schiff aus seuchenhygienischen GrĂŒnden auf behördliche Anordnung einen Hafen nicht anlaufen darf und auf See ankern muss; siehe § 621 HGB.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen

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