Zwangsgeld, Verwaltungsrecht

Zwangsgeld (penalty payment)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Im Verwaltungsrecht ein Beugemittel, um Handlungen, Duldungen und Unterlassungen gegen Widerstrebende vollstrecken zu können

Im Verwaltungsrecht ein Beugemittel, um Handlungen, Duldungen und Unterlassungen gegen Widerstrebende vollstrecken zu können. Vor Festsetzung eines Zwangsgeldes muss eine Zwangsgeldandrohung mit Fristsetzung erfolgen. Siehe Bussgeld, Friedensgeld, Pönalgeld, Sühnegeld.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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