Wirecard-Verfahren: BefangenheitsantrÀge abgelehnt
21.05.2026 - 16:52:29 | dpa.deIm Verfahren um Schadenersatzforderungen von Wirecard-AktionĂ€ren hat das Bayerische Oberste Landesgericht BefangenheitsantrĂ€ge gegen den Vorsitzenden Richter Reinhard Röttle zurĂŒckgewiesen.
Röttle selbst hatte Anfang MĂ€rz gemeldet, dass er bis zum 31. Januar 2026 Generalstaatsanwalt in MĂŒnchen war und damit die Dienstaufsicht ĂŒber die StaatsanwĂ€lte gehabt habe, die im Wirecard-Skandal die Ermittlungen fĂŒhrten.
Seit Februar ist er PrĂ€sident des Bayerischen Obersten Landesgerichtes und damit auch Vorsitzender des ersten Zivilsenats, der mit den Forderungen der Wirecard-Anleger befasst ist. Die BefangenheitsantrĂ€ge wurden laut Gericht im Anschluss an die Selbstanzeige gestellt - und nun zurĂŒckgewiesen.
In Röttles frĂŒherer TĂ€tigkeit als Generalstaatsanwalt sah das Gericht "keinen gesetzlichen Ausschluss von der AusĂŒbung des Richteramts" und keinen "Grund ist, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Vorsitzenden zu rechtfertigen".
Allerdings lieĂ das Gericht die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof (BGH) zu: "Die Frage, unter welchen Voraussetzungen die berufliche Vorbefassung eines Richters als frĂŒherer Leiter einer Aufsichtsbehörde eine Besorgnis der Befangenheit begrĂŒndet, hat grundsĂ€tzliche Bedeutung", teilte das Gericht mit.
Bis die Entscheidung rechtskrĂ€ftig wird, dĂŒrfen in dem Verfahren nach Gerichtsangaben "nur solche Handlungen vorgenommen werden, die keinen Aufschub dulden".
