Menschen mit Regenschirm

2019 wurden nahezu 1.200 FÀlle rassistischer Diskriminierung gezÀhlt

09.06.2020 - 07:41:13 | ad-hoc-news.de

Bei der Bundesstelle fĂŒr Antidiskriminierung gehen stĂ€ndig neue FĂ€lle von Diskriminierung rassistischer Art ein.

Menschen mit Regenschirm - Foto: ĂŒber dts Nachrichtenagentur
Die Antidiskriminierungs-Stelle des Bundes wird stĂ€ndig mit neuen VorfĂ€llen von Diskriminierung konfrontiert. Fast 1.176 Mal kam es im vergangenen Jahr vor, dass sich Menschen bei der Stelle meldeten, um sich beraten zu lassen. Der Grund war: Diese Personen fĂŒhlten sich bei der Arbeit oder im Alltag diskriminiert. Immer lagen die GrĂŒnde in der Herkunft, so der Bericht der Stelle fĂŒr Antidiskriminierung von 2019, ĂŒber den die Medien des Redaktionsnetzwerks Deutschland am Dienstag in ihren Ausgaben schreiben. Außerdem lĂ€sst sich eine Steigerung von diskriminierenden VorfĂ€llen von zehn Prozent im Vergleich zu 2018 verzeichnen.

Der Bedarf, in diskriminierenden Fragen beraten zu werden, nehme zu und zwar in ĂŒberproportionalem Maße, so Bernhard Franke. Franke ist der kommissarische Leiter der Stelle fĂŒr Antidiskriminierung. Er sieht eine Verdoppelung der Zahlen, wenn man diese mit dem Jahr 2015 vergleiche, so der kommissarische Leiter weiter gegenĂŒber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Franke findet darin klar und deutlich bestĂ€tigt, dass in Deutschland nicht genĂŒgend gegen rassistisches Denken und Handeln getan werde.

In Zahlen ausgedrĂŒckt bedeutet das konkret: Die Antidiskriminierungs-Stelle hat im vorigen Jahr rechtlich Auskunft gegeben und Rat erteilt und zwar bei 3.580 VorfĂ€llen. Auch holte die Bundesstelle in Deutschland Stellungnahmen ein und vermittelte auf gĂŒtliche Einigung, so der Bericht weiter, der heute veröffentlicht wird.

Der Bedarf an umfassender Beratung hat sich damit um 3,6 Prozent im Vergleich zum vorangegangenen Jahr erhöht. Insgesamt sind die VorfĂ€lle von Rassismus als ein Drittel aller Anfragen zu beziffern, die bei der Stelle fĂŒr Antidiskriminierung eingehen. Jedoch wenden sich Personen nicht nur wegen rassistischer VorfĂ€lle an die Bundesstelle fĂŒr Antidiskriminierung.

BĂŒrger kommen auch, wenn sie wegen ihres Geschlechtes benachteiligt werden. In Zahlen sind das 29 Prozent. Ebenso sind VorfĂ€lle von Diskriminierung zu verzeichnen, die mit Religion, sexueller Ausrichtung, weltanschaulichen Fragen, Alter oder einer Behinderung zu tun hĂ€tten.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schließt Diskriminierung grundsĂ€tzlich aus. Die Durchsetzung desselben sei viel schwerer im Vergleich zu anderen europĂ€ischen LĂ€ndern. Franke fordert fĂŒr VerbĂ€nde und seine Bundes-Stelle ein Klagerecht.

Polizei, Behörden und LĂ€nder mĂŒssten dringend TatbestĂ€nde von Diskriminierung ernst nehmen, mehr als bisher, so Franke weiter. Der derzeitige Leiter der Antidiskriminierungs-Stelle stellte heraus, so eine Reform mĂŒsse im Kabinett gegen Rassismus behandelt werden. Er sehe solch einen Schutz vor Diskriminierung als zwingende PrĂ€vention gegen rechtsextremes Verhalten und rassistische VorfĂ€lle an.

 

Redaktion ad-hoc-news.de, A & Omega

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