EntschÀrfung, Abtreibungsregeln

Ärztetag fĂŒr EntschĂ€rfung von Abtreibungsregeln

30.05.2025 - 11:32:33 | dpa.de

Abtreibungen sind in Deutschland grundsÀtzlich rechtswidrig. Zwar gibt es Ausnahmeregelungen. Aber ein Grundproblem bleibt, findet die BundesÀrztekammer und fordert eine Reform.

SchwangerschaftsabbrĂŒche in den ersten zwölf Wochen sollten nach dem Willen der Ärzte außerhalb des Strafgesetzbuchs geregelt werden, die Beratungspflicht fĂŒr ungewollt Schwangere soll aber bleiben. - Foto: Bernd Weißbrod/dpa
SchwangerschaftsabbrĂŒche in den ersten zwölf Wochen sollten nach dem Willen der Ärzte außerhalb des Strafgesetzbuchs geregelt werden, die Beratungspflicht fĂŒr ungewollt Schwangere soll aber bleiben. - Foto: Bernd Weißbrod/dpa

Der Deutsche Ärztetag hat sich fĂŒr eine EntschĂ€rfung der Abtreibungsregeln in Deutschland ausgesprochen. Wie die BundesĂ€rztekammer mitteilte, wurde am Donnerstag in Leipzig ein entsprechender Beschluss gefasst. Das «Deutsche Ärzteblatt» und die «Ärzte-Zeitung» hatten zuvor darĂŒber berichtet.

Der Interessenverband plĂ€diert demnach in einem von der Versammlung angenommenen Beschlussantrag dafĂŒr, SchwangerschaftsabbrĂŒche in den ersten zwölf Wochen außerhalb des Strafgesetzbuchs zu regeln. Die Beratungspflicht fĂŒr ungewollt Schwangere soll gleichzeitig beibehalten werden.

Versorgung und Rechtssicherheit stÀrken

«Das trĂ€gt nach unserer EinschĂ€tzung dazu bei, die Versorgung der ungewollt Schwangeren sowie die Rechtssicherheit der den Abbruch durchfĂŒhrenden Ärztinnen und Ärzte zu stĂ€rken. Gerade in der Beratungspflicht liegt die Chance, auch das werdende Leben zu schĂŒtzen», hieß es von der BundesĂ€rztekammer. 

Politisch ist ein solcher Schritt aktuell nicht geplant. Vor der Bundestagswahl im Februar hatten sich SPD und GrĂŒne dafĂŒr eingesetzt, scheiterten im Bundestag aber an der nötigen Mehrheit. Ein Entwurf von mehr als 300 Abgeordneten sah vor, SchwangerschaftsabbrĂŒche bis zur 12. Woche nach der EmpfĂ€ngnis außerhalb des Strafgesetzbuchs zu regeln.

Abtreibungen grundsÀtzlich rechtswidrig - Ausnahmeregeln

Im Strafgesetzbuch-Paragraf 218 ist festgehalten, dass Abtreibungen in Deutschland grundsĂ€tzlich rechtswidrig sind. Durch Ausnahmeregeln sind sie zwar innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen straffrei, wenn die Frau sich zuvor hat beraten lassen. Auch wenn bestimmte medizinische GrĂŒnde vorliegen oder nach einer Vergewaltigung sind AbbrĂŒche möglich, ohne sich strafbar zu machen.

Gegner sehen in der bestehenden Regelung aber eine Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs. Sie schaffe Hindernisse fĂŒr den Zugang zu einer qualitativ hochwertigen Versorgung, hieß es im entsprechenden Gesetzentwurf. Diejenigen, die eine Schwangerschaft beenden wollten, wĂŒrden genauso stigmatisiert wie Anbieter entsprechender Gesundheitsdienste und Helfer.

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