AfD-Finanzierung, Christoph Möllers

AfD-Zuschüsse: Möllers bringt Finanzierungsausschluss ins Spiel

Veröffentlicht am: 29.10.2026 um 13:11 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS
Der Verfassungsjurist Christoph Möllers hält einen Entzug staatlicher Zuschüsse für die AfD für politisch weniger riskant als ein Parteiverbot. Dafür müsste zunächst ein unabhängiges Gericht die Verfassungsfeindlichkeit der Partei feststellen.

Staatliche UnterstĂĽtzung und gerichtliche PrĂĽfung

  • Christoph Möllers hält einen Ausschluss der AfD von der staatlichen Finanzierung fĂĽr eine ernsthafte Alternative zu einem Verbotsverfahren.
  • Betroffen wären staatliche Finanzierung und SteuerbegĂĽnstigungen, nicht aber Fraktionsmittel aus fortbestehenden Mandaten.
  • Voraussetzung wäre die Feststellung eines unabhängigen Gerichts, dass die AfD verfassungsfeindlich ist.
AfD-Logo (Archiv) - Bild: via dts Nachrichtenagentur

AfD könnte staatliche Zuschüsse verlieren

Der Verfassungsjurist Christoph Möllers hält einen Ausschluss der AfD von der staatlichen Finanzierung für eine ernsthafte Alternative zu einem möglichen Parteiverbotsverfahren. Der Staat sollte nach seiner Ansicht prüfen, ob sich damit politische Risiken eines Verbots vermeiden lassen.

Möllers sagte der Wochenzeitung „Die Zeit“, ein Finanzierungsstopp könne wirkungsvoll sein und wäre der Öffentlichkeit möglicherweise leichter zu vermitteln als ein Parteiverbot.

Grundgesetz sieht Ausschluss vor

Nach Darstellung des Staatsrechtlers hat der Gesetzgeber den Ausschluss einer Partei von der staatlichen Finanzierung im Grundgesetz vorgesehen. Erfasst wären die staatliche Finanzierung und die Steuerbegünstigungen der Partei.

Fraktionsmittel wären davon nach Möllers’ Einschätzung nicht betroffen, weil die Mandate der Abgeordneten fortbestehen würden. Voraussetzung wäre eine Feststellung eines unabhängigen Gerichts, dass die AfD verfassungsfeindlich ist.

Folgen für öffentliche Ämter

Eine solche gerichtliche Entscheidung wäre laut Möllers nicht nur für die Finanzierung relevant. Sie könnte auch die Frage beeinflussen, ob Mitglieder der Partei im öffentlichen Dienst beschäftigt werden können.

Der Rektor des Berliner Wissenschaftskollegs sieht in einer gerichtlichen Feststellung zudem eine Möglichkeit, diese Frage stärker der politischen Auseinandersetzung zu entziehen.

Anreize fĂĽr beide Seiten

Möllers erwartet von einem Finanzierungsausschluss mögliche Anreize für beide politischen Lager. Gegner der AfD müssten die Auseinandersetzung mit der Partei und ihren Wählern fortsetzen, statt sich auf ein Verbot zu verlassen.

Für die AfD könnte der finanzielle Druck nach seiner Einschätzung einen Anreiz schaffen, sich von völkischen Elementen zu trennen und sich zu einer rechtsnationalen Partei zu entwickeln.

Der Vorschlag von Christoph Möllers setzt bei einem Instrument an, das das Grundgesetz neben dem Parteiverbot vorsieht: dem Ausschluss einer Partei von staatlicher Finanzierung. Damit würde nicht die politische Organisation als solche aufgelöst, sondern ihre öffentliche Unterstützung einschließlich steuerlicher Vorteile beendet. Fraktionsmittel wären nach Möllers’ Darstellung nicht erfasst, weil sie an bestehende Parlamentsmandate anknüpfen.

Gerichtliche Feststellung als Voraussetzung

Entscheidend wäre demnach eine unabhängige gerichtliche Feststellung, dass die AfD verfassungsfeindliche Ziele verfolgt. Das Verfahren würde die politische Auseinandersetzung um die Partei teilweise in einen rechtlichen Rahmen verlagern und zugleich die Frage berühren, welche Folgen eine solche Feststellung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst hätte.

Politisch hätte ein Finanzierungsausschluss eine andere Reichweite als ein Parteiverbot. Die AfD bliebe als Partei und mit ihren Mandaten bestehen, verlöre aber staatliche Zuschüsse und Steuerbegünstigungen. Für ihre Gegner bliebe damit die Auseinandersetzung mit der Partei und ihren Wählern bestehen; zugleich könnte der finanzielle Druck nach Möllers’ Einschätzung einen Anreiz für eine Abgrenzung von völkischen Positionen schaffen.

Abgrenzung zum Parteiverbot

Die Debatte über ein mögliches Verbotsverfahren wird damit um eine verfassungsrechtliche Option erweitert. Ob ein entsprechender Antrag gestellt wird und wie ein Gericht die Voraussetzungen bewertet, entscheidet sich nicht durch politische Forderungen, sondern in einem eigenständigen verfassungsrechtlichen Verfahren.

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